msg life ag
Die msg life Gruppe mit Hauptsitz in Leinfelden-Echterdingen und Standorten in München, Hamburg und Köln sowie Tochtergesellschaften in den Niederlanden, Österreich, der Schweiz, der Slowakei, Portugal und den USA beschäftigt mehr als 1.200 Mitarbeitende. msg life ist einer der führenden IT-Spezialisten für Versicherer – mit über 45 Jahren Erfahrung und einem einzigartigen aktuariellen Know-how.
Die msg life ag gehört zur msg-Gruppe, die seit mehr als 45 Jahren und mit nunmehr ca. 10.000 Mitarbeitenden in 34 Ländern im Bereich Softwareentwicklung und im IT-Consulting Maßstäbe setzt.
Struktur der msg life ag
Investor Relations
Finanzberichte
Einzelabschluss 2025 der msg life ag
Finanzkalender
- Jahresabschluss 2025: 12. Mai 2026
- Hauptversammlung 2026: 15. Juli 2026
Kennzahlen 2025 msg life-Konzern
- Konzern-Umsatz 2025:
221,1 Mio. Euro* (Vorjahr: 231,2 Mio. Euro*) - Konzern-Betriebsergebnis (EBIT) 2025:
7,5 Mio. Euro* (Vorjahr: 14,7 Mio. Euro*) - Konzern-Mitarbeitende (per 31.12.2025):
1.235* (Vorjahr: 1.262*)
*alle Angaben gemäß untestierter, interner Konzern-Rechnungslegung (HGB) der msg life ag
Erklärung zur Festlegung der Zielgrößen für den Frauenanteil im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern der msg life central europe gmbh gemäß § 52 Abs. 2 GmbHG
Im Mai 2026 fasste die Gesellschafterversammlung der msg life central europe gmbh gemäß § 52 Abs. 2 GmbHG den Beschluss, dass sowohl im Aufsichtsrat der msg life central europe gmbh als auch unter den Geschäftsführern der msg life central europe gmbh eine Zielgröße für den Frauenanteil von jeweils (mindestens) 0% bis zum 31. Dezember 2030 festgelegt wird. Die Gesellschafterversammlung ist dabei der Auffassung, dass bei der Besetzung von Positionen im Aufsichtsrat und unter den Geschäftsführern die persönliche Qualifikation und die individuelle Fähigkeit, nicht aber das Geschlecht entscheidend sind. Es sollten also keine Erwägungen entscheidend sein, die sich nicht rein auf die persönliche und fachliche Eignung für das jeweilige Amt gründen. Unabhängig von der festgelegten Zielgröße wird bei künftigen Besetzungsverfahren grundsätzlich geprüft werden, ob neben den fachlichen und persönlichen Qualifikationen auch Aspekte der Diversität, einschließlich einer geschlechtergerechten Zusammensetzung der Organe, angemessen berücksichtigt werden können.