Der Bundestag hat am 27. März 2026 den Gesetzentwurf zur Reform der privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) gebilligt, der Bundesrat wird voraussichtlich im Mai 2026 über den Gesetzentwurf abstimmen. Das Altersvorsorgereformgesetz kann damit wie geplant Anfang 2027 in Kraft treten.
Die Reform bietet großes Potential für Finanzinstitute, ist aufgrund ihrer Komplexität aber auch mit erheblichen technischen und organisatorischen Herausforderungen verbunden – und die Zeit drängt.
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