Nachhaltige Altersvorsorge – Auszahlungsphase

In der Altersvorsorge kann zwischen einer Ansparphase und einer Auszahlungsphase unterschieden werden. Während der beruflich aktiven Zeit wird in der Ansparphase Guthaben akkumuliert, um damit in der Auszahlungsphase für die Sicherung des Lebensstandards im Ruhestand sorgen zu können. Bei einer klassischen aufgeschobenen Rentenversicherung werden sowohl Ansparphase als auch Auszahlungsphase in einem Produkt abgebildet.
Bedeutung von Rentenversicherungen mit klassischer Aufschubzeit nimmt ab
In den letzten Jahren hat die Bedeutung von Rentenversicherungen mit investmentorientierten Anlageformen in der Aufschubzeit stark zugenommen. Fondsgebundene und hybride Rentenprodukte kombinieren eine fondsgebundene bzw. hybride Aufschubzeit mit klassischem Rentenbezug. Rentenversicherungen mit klassischer Aufschubzeit haben ihre dominante Rolle in der Altersvorsorge verloren.
Die treibende Kraft hinter dieser Entwicklung ist die erwartete höhere Rendite bei investmentorientierter Veranlagung, insbesondere unter dem Eindruck der lange andauernden Niedrigzinsphase. Die Höhe der Rendite ist entscheidend, weil durch die lange Veranlagungsdauer – oft mehrere Jahrzehnte – das zum Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehende Guthaben sehr sensitiv von der Höhe der Rendite abhängig ist.
Folgt auf eine investmentorientierte Aufschubzeit ein klassischer Rentenbezug, so wird das zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehende Guthaben verrentet, es werden garantierte Rentenzahlungen unter Verwendung vorsichtiger Rechnungsgrundlagen bestimmt. Zu den garantierten Renten kommen dann die im Rentenbezug erworbenen Überschüsse – entsprechend der tatsächlichen Entwicklung der Veranlagungsergebnisse – dazu, sodass die Auszahlungsrenten typischerweise wesentlich höher sind als die garantierten Renten.
Klassischer Rentenbezug und Alternativen
Aus Sicht der Veranlagung handelt es sich bei klassischem Rentenbezug um eine klassische Versicherung, bei der investmentorientierte Veranlagung nicht zulässig ist – eine erwartete höhere Rendite bei investmentorientierter Veranlagung kann nicht genützt werden kann. Aber auch für die Auszahlungsphase ist die Höhe der Rendite ein entscheidender Einflussfaktor, weil bei einer lebenslangen Rente die Auszahlungsphase typischerweise ebenfalls lang ist. Beispielsweise beträgt in Deutschland die fernere Lebenserwartung ab 65 nach der Sterbetafel 2021/2023 17,5 Jahre für Männer und 20,8 Jahre für Frauen. (Statistisches Bundesamt Destatis)
In den letzten Jahren wurden in Deutschland unterschiedliche Ansätze für Alternativen zum klassischen Rentenbezug diskutiert. Gehen wir von einer fondsgebundenen Aufschubzeit aus, so besteht ein Vorschlag darin, die Veranlagung aus der Aufschubzeit teilweise oder auch vollständig weiterzuführen, Entnahmen aus dem Fondsvermögen bei Bedarf zuzulassen und erst im hohen Alter, etwa mit 85 Jahren, zu verrenten.
Ertragsorientierte Veranlagung und Wegfall von Garantien im Rentenbezug bei der reinen Beitragszusage in der bAV
Ein anderes Modell besteht im Rentenbezug der reinen Beitragszusage in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Dabei wird eine explizit ertragsorientiertere Veranlagung mit lebenslangen Rentenzahlungen kombiniert, die aber der Höhe nach nicht garantiert sind. Vielmehr können sich bei regelmäßigen Überprüfungen Anpassungen der Rentenhöhen sowohl nach oben als auch nach unten ergeben. Dementsprechend werden bei der Verrentung und bei den regelmäßigen Überprüfungen nicht vorsichtige, sondern realistische Rechnungsgrundlagen verwendet. Wir verweisen auf Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung, Teil 2 Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung.
Auszahlungsplan im Referentenentwurf zum pAV-Reformgesetz
Im Herbst 2024 wurde im Referentenentwurf zur Reform der steuerlichen privaten Altersvorsorge (pAV-Reformgesetz) ein Auszahlungsplan als mögliche Form der Auszahlungsphase angeführt. Dabei wurde detaillierter vorgeschrieben, dass
- der Auszahlungsplan frühestens mit Vollendung des 85. Lebensjahres endet,
- die monatlichen Zahlungen periodisch neu festgelegt werden,
- in dem das noch nicht ausgezahlte Kapital durch die Restlaufzeit geteilt wird und
- am Ende ein etwaiges Restkapital ausgezahlt wird.
Erhaltung der Kaufkraft ist entscheidend
Bei der Gestaltung der Auszahlungsphase geht es in den meisten Fällen zuallererst um die Sicherung der Versorgung bis zum Ableben. Wir verweisen auf Wert und Wertschätzung lebenslanger Renten in der freiwilligen Altersvorsorge. Damit muss die oft eingenommene Beurteilung der Altersvorsorge als Investment in den Hintergrund treten. Entscheidend ist die Erhaltung der Kaufkraft der Rentenzahlungen über die typischerweise lange Auszahlungsphase. Dabei ist die in der Veranlagung erreichte Rendite von eminenter Bedeutung. Gemeinsam mit Effekten aus Vererbung, steuerlichen Regelungen und Inflation bestimmt sie über die Entwicklung der Kaufkraft der Rentenzahlungen.
Auch wenn mit dem Ende der Ampel-Koalition die Umsetzung des pAV-Reformgesetzes unwahrscheinlich geworden ist – das Thema der Flexibilisierung der Rentenbezugsphase „ist in der Welt“, so Herbert Schneidemann, Vorstandsvorsitzender der Bayerischen anlässlich des Zukunftskongresses Altersvorsorge des Versicherungsmonitors.
Eine grundlegende Reform der Rentenbezugsphase würde aufsichtsrechtliche und steuerrechtliche Änderungen erfordern. Wir werden das Thema aufmerksam verfolgen und Sie in unserem Blog über die weitere Entwicklung informieren.