Private Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot und Frühstart-Rente – Was bringt die Reform der privaten Altersvorsorge und was müssen Anbieter bei der Umsetzung beachten?

Von Andreas Pretzsch / 30. Januar 2026

Summary: Mit dem Referentenentwurf für ein Gesetz zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge soll die private Altersvorsorge auf ein neues System umgestellt und für neue Anbieter wie Fondsgesellschaften, Banken oder Neo Broker geöffnet werden. Im Zuge des Gesetzes soll ein Altersvorsorgedepot sowie die Frühstart-Rente eingeführt werden. Der Gesetzgebungsprozess ist noch nicht abgeschlossen, doch es zeigt sich schon jetzt: Die Reform bietet großes Potential für Finanzinstitute, erfordert jedoch aufgrund ihrer Komplexität erhebliche technische und organisatorische Vorbereitungen. Anbieter von Altersvorsorgeprodukten sollten sich frühzeitig auf neue Prozesse, Zertifizierungsanforderungen und Meldepflichten einstellen. Mit hochautomatisierten und skalierbaren Lösungen kann die Reform zu einem Erfolgsmodell werden.

Gesetzentwurf zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge

Die Bundesregierung hat am 17. Dezember 2025 einen Gesetzentwurf zur Reform der staatlich geförderten privaten Altersvorsorge sowie Eckpunkte zur Einführung der Frühstart-Rente beschlossen. Die Reform soll Anfang 2027 in Kraft treten. Ziel ist, ein kostengünstiges, einfaches, transparentes und gut erklärbares Angebot an neuen Altersvorsorgeprodukten mit höheren Renditemöglichkeiten zu schaffen. Der Gesetzentwurf, dem Bundestag und Bundesrat noch zustimmen müssen, sieht die Einführung eines förderfähigen zertifizierten Altersvorsorgedepots vor. Neu ist dabei, dass neben den traditionellen Altersvorsorgeanbietern auch verschiedene Finanzinstitute wie Fondsgesellschaften, Neobroker oder Banken Depots entwickeln und anbieten dürfen.

Förderfähiges Altersvorsorgedepot ohne Garantien

Wie bisher soll es auch künftig förderfähige Versicherungsprodukte mit Garantien geben, wobei Altersvorsorgende zwischen einer Garantie von 100 Prozent oder 80 Prozent wählen können. Daneben sieht der Gesetzentwurf die Einführung eines förderfähigen und zertifizierten Altersvorsorgedepots ohne Garantien vor, im Rahmen dessen Sparer langfristig am Kapitalmarkt (ETFs, Fonds etc.) investieren können. Jeder Anbieter soll auch ein Standarddepot (Standardprodukt) zur Verfügung stellen, das prinzipiell ohne persönliche Beratung abgeschlossen werden kann. Das Standarddepot ist eine Variante des Altersvorsorgevertrags, bei dem die Effektivkosten (Vertriebsvergütung, Verwaltungskosten, Fondskosten) auf maximal 1,5 Prozent begrenzt sind. Das Altersvorsorgedepot ermöglicht jetzt auch flexible Auszahlungspläne ohne Restverrentung. Rentenversicherungen im klassischen Sinn zeichnen sich dagegen durch lange Laufzeiten und garantierte Leistungen aus.

Können bestehende Riester-Verträge umgewandelt werden?

Mit der Reform der privaten Altersvorsorge (pAV) soll die unpopuläre Riester-Rente abgelöst werden. Sie gilt als renditeschwach, intransparent und zu bürokratisch. Dem Referentenentwurf zufolge sollen Bestandskunden der Riester-Rente ihre Verträge weiter besparen oder in das neue Modell wechseln können. Es gibt keine automatische Kündigung oder Umwandlung. Die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) soll erhalten bleiben. Die bisherigen Verträge können weiterlaufen oder in das neue System übertragen werden. Die grundsätzlichen Regelungen zu Wohn-Riester sollen erst ab 1. Januar 2028 in Kraft treten. Für bereits erfolgte Wohnentnahmen gilt aus Gründen des Vertrauensschutzes weiterhin das alte Recht.

Beitragsproportionale Förderung anstatt starrer Zulagen

Im Gegensatz zur starren Grundzulage bei der Riester-Rente ist eine vereinfachte beitragsproportionale Zulagenförderung geplant. Jeder investierte Euro soll mit 30 Cent bis zu 1200 Euro gefördert werden, ab dem Jahr 2029 mit 35 Cent je Euro. Für Beträge von 1201 Euro bis 1800 Euro sind es 20 Cent je Euro. Maximal werden Einzahlungen von bis zu 1800 Euro gefördert. Auch die Kinderzulage soll beitragsproportional ausgerichtet werden: Für jeden gesparten Euro gibt es eine staatliche Zulage von 25 Cent bis zu einem Betrag von maximal 300 Euro pro Kind. Junge Menschen, die vor dem 25. Lebensjahr für das Alter vorsorgen, erhalten eine einmalige Startzulage von 200 Euro.

Was ist die Frühstart-Rente?

Daneben hat sich die Bundesregierung auch auf Eckpunkte für ein staatlich gefördertes Altersvorsorgeprogramm für Kinder geeinigt: die Frühstart-Rente. Demnach sollen für jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung in Deutschland besucht, pro Monat 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot fließen. Das Depot für die Frühstart-Rente können Eltern bei einem Anbieter ihrer Wahl eröffnen. Für Kinder, deren Eltern kein Depot für die Frühstart-Rente anlegen, soll es eine Auffanglösung geben. Dabei übernimmt die Bundesbank die Verwaltung der monatlichen Zuschüsse.

Verknüpfung von Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot

Das im Rahmen der Frühstart-Rente angesparte Kapital soll nach dem 18. Lebensjahr nahtlos in ein gefördertes privates Altersvorsorgedepot überführt werden können. Die Frühstart-Rente soll stufenweise eingeführt werden und am 1. Januar 2027 starten. Staatliche Zulagen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2026 zunächst nur für den Geburtsjahrgang 2020 fließen. Dann soll jedes Jahr ein neuer Jahrgang hinzukommen.

Wie sieht der Zeitplan für die Umsetzung des Altersvorsorgereformgesetzes aus?

  • Gesetzgebungsverfahren soll 2026 abgeschlossen werden
  • Altersvorsorgereformgesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten
  • Frühstart-Rente soll am 1. Januar 2027 an den Start gehen
  • Staatliche Zulagen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2026 für den Geburtsjahrgang 2020 gewährt werden
  • Steuerliche Regelungen/Änderungen bei Wohn-Riester treten am 1. Januar 2028 in Kraft

Große Chancen für die Altersvorsorge-Branche

Die Frühstart-Rente birgt enormes Potential. Sie bietet den Anbietern privater Altersvorsorge die Chance, eine neue Zielgruppe mit Millionen von Kindern und Jugendlichen zu erschließen und langfristig zu binden. Zugleich wächst auch der Wettbewerbsdruck: Neben Versicherern sollen nämlich auch Banken, Fondsgesellschaften oder Neobroker Depots für die Frühstart-Rente anbieten können.

Welche Herausforderungen sind bei der Umsetzung von Altersvorsorgedepots und Frühstart-Rente zu meistern?

Schon jetzt ist allerdings klar: Die Umsetzung der Altersvorsorgedepots und der Frühstart-Rente ist mit erheblichen Herausforderungen verbunden. Anbieter werden in kurzer Zeit mit einer Vielzahl neuer Abschlüsse konfrontiert sein, die völlig neue Abläufe und Meldeprozesse erfordern. Zudem müssen Anbieter mit ihren neuen Altersvorsorgedepots und Frühstart-Renten-Verträgen bereits im Vorfeld aufwendige Zertifizierungs- und Zulassungsprozesse durchlaufen, um eine staatliche Förderung zu erhalten. Und es muss sichergestellt werden, dass bestehende Riester-Verträge wie auch Wohn-Riester-Verträge auf das neue System umgestellt werden können.

Entsprechend müssen Systeme, Prozesse und Funktionalitäten neu aufgebaut oder angepasst werden. Das betrifft vor allem:

 

  • die Zulagenverwaltung
  • das Meldewesen
  • die steuerliche Bestandsführung
  • die Dokumentation
  • das Schnittstellenmanagement

Wie können Anbieter die Altersvorsorgereform effizient umsetzen?

Auch wenn die Frühstart-Rente erst Anfang 2027 starten soll und die Auszahlungen für den Geburtsjahrgang 2020 rückwirkend erfolgen können, sollten Anbieter die notwendigen operativen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig schaffen. Wenn es darum geht, ein Altersvorsorgeprodukt in großen Stückzahlen effizient und zugleich kostenschonend abzuwickeln, spielen Automatisierung und Skalierbarkeit eine wesentliche Rolle.

 

Mit unserer Lösung msg.MeldeServices, zu der die Standardkomponenten msg.Zulagenverwaltung, msg.RAN, msg.Tax Data und msg.Pension Data gehören, lassen sich die Prozesse rund um die Verwaltung von Altersvorsorgeverträgen weitgehend automatisiert und effizient durchführen.

 

Welche Funktionen bietet msg.MeldeServices?

 

  • Steuerung der Prozesse zwischen Anbieter, ZfA und Zulagenberechtigten
  • Automatische Erstellung der Rentenbezugsmitteilungen
  • Bereitstellung der Daten für die digitale Rentenübersicht
  • Steuerliche Aufteilung der Altersvorsorgeverträge
  • Pünktliche Umsetzung neuer regulatorischer Vorgaben

Darüber hinaus bildet die Standardlösung alle zusätzlichen Vorgaben ab, die sich aus dem neuen Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) für bereits bestehende Verträge (z.B. Fondssparpläne, Bausparverträge) ergeben.

Große Zahl an Anträgen stabil und kostenschonend verarbeiten

Die Lösung steht auch als SaaS-Modell zur Verfügung und ist schnell einsetzbar. Aufgrund der hohen Skalierbarkeit können große Mengen an Zulageanträgen und -meldungen stabil und zuverlässig verarbeitet werden. msg.MeldeServices erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und wird dabei höchsten Datenschutz- und Sicherheitsstandards gerecht.

 

Auch wenn Sie schon über ein Legacy-System zur Zulagenverwaltung verfügen, können Sie jederzeit problemlos auf unsere Standardlösung umsteigen. Die Lösung kann dank zusätzlicher Funktionalitäten auch im Parallelbetrieb bis zur vollständigen Umstellung eingesetzt werden.

 

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