Mit FIDA zu Open Finance: EU will Rechtsrahmen für Datenaustausch im Finanzsektor schaffen
Hinweis: Dieser Beitrag wurde ursprünglich am 20. Februar 2024 veröffentlicht und zuletzt am 10.09.2026 umfassend überarbeitet sowie an den aktuellen Stand der Diskussion rund um die EU-Verordnung FIDA angepasst.
Mit der geplanten EU-Verordnung FIDA will die EU-Kommission den europaweiten Austausch von Finanzdaten ermöglichen. In der Bankenwelt können Zahlungsinformationen bereits ausgetauscht werden. Nun soll der offene Zugang zu Daten auf den gesamten Finanzsektor wie Versicherungen, Altersvorsorge oder Anlageprodukte ausgeweitet werden. Worum geht es bei FIDA, was ist der aktuelle Stand und wie wird sich die geplante Regelung auf die Versicherungsbranche auswirken? Nachfolgend ein Überblick.
Die Assekuranz steht mit Blick auf Open Insurance zwar noch am Anfang. Allerdings gewinnt die Entwicklung hin zu einer umfassenden offenen Datenökonomie zunehmend an Bedeutung, vor allem mit Blick auf neue innovative Technologien, das verstärkte Aufkommen von digitalen Plattformen und Ökosystemen sowie veränderte Kundenbedürfnisse. Diese Entwicklung adressiert die EU-Kommission mit der geplanten EU-Verordnung FIDA (Framework for Financial Data Access).
Open Finance: Schaffung eines EU-Finanzdatenraums
FIDA ist Teil einer übergeordneten EU-Datenstrategie aus dem Jahr 2020 mit dem Ziel, einen gemeinsamen europäischen Finanzdatenraum zu schaffen, der durch eine verbesserte Datenweitergabe Innovationen, Markttransparenz, ein nachhaltiges Finanzwesen und Zugang zu finanziellen Mitteln für europäische Unternehmen fördern soll. Das geht aus dem EU-Bericht „Report on Open Finance“ von Oktober 2022 hervor. Kurzum: FIDA soll den Übergang zu Open Finance unterstützen und einen verbindlichen Rechtsrahmen für einen datengetriebenen Finanzsektor bilden. Am 28. Juni 2023 stellte die EU-Kommission einen entsprechenden Entwurf zur Konsultation. Im vergangenen Jahr wurden die Trilog-Verhandlungen aufgenommen.
Austausch von Finanzdaten über den Zahlungsverkehr hinaus
Die geplante FIDA-Verordnung baut auf der überarbeiteten Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 für Banken auf und wurde auf den gesamten Finanzsektor ausgeweitet. Betroffen sind somit auch Bereiche wie Versicherungen, Altersvorsorge, Kredite oder Anlageprodukte. Die Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 verpflichtet Banken unter der Voraussetzung der Zustimmung des Kunden, Drittanbietern (Kontoinformations- und Zahlungsauslösedienste) Zugriff auf Konten und bestimmte Daten ihrer Kunden zu erlauben. Entsprechend sollen nun auch Versicherer (Open Insurance) und Finanzinstitute Zugang zu bestimmten Daten gewähren.
FIDA verpflichtet zum Datenaustausch
FIDA sieht vor, dass Banken, Versicherer und Finanzinstitute Drittanbietern den Zugang zu bestimmten Finanzdaten auf Verlangen ihrer Kunden erlauben. Drittanbieter wie Check24, Clark oder Finanzguru, die keine Finanzinstitute sind, benötigen eine entsprechende Zertifizierung durch die nationalen Aufsichtsbehörden. Erst wenn sie ein strenges Zulassungsverfahren durchlaufen haben und autorisiert sind, dürfen sie als sogenannte Financial Information Service Provider (FISP) Finanzdaten abrufen und nutzen. In dem Entwurf wird explizit darauf hingewiesen, dass FIDA im Einklang mit der DSGVO steht.
Welche Bedingungen sieht FIDA für den Datenzugang vor?
- Keine Verpflichtung für Kunden, ihre Daten mit Datennutzern zu teilen.
- Verpflichtung der Inhaber von Kundendaten, diese Daten den Datennutzern zur Verfügung zu stellen.
- Volle Kontrolle der Kunden darüber, wer auf ihre Daten zugreift und zu welchem Zweck.
- Standardisierung der Kundendaten und der erforderlichen technischen Schnittstellen
Mit Blick auf die Assekuranz sind folgende Unternehmen bzw. Produkte von FIDA betroffen: Lebensversicherer mit den Produktarten Insurance Based Investment Products (IBIP), PEPP-Anbieter, Anbieter betrieblicher Altersvorsorge sowie Schaden- und Unfallversicherer. FIDA gilt nicht für die Anbieter von Krankenversicherungen. Davon ausgenommen sind darüber hinaus auch Biometrie-Produkte.
Um welche Daten geht es bei FIDA?
Unter die Regulierung fallen personenbezogene und nichtpersonenbezogene Daten aus dem Privatkunden- und Firmenkundengeschäft. Die Daten müssen elektronisch bereitgestellt werden – und zwar: unverzüglich, unentgeltlich, kontinuierlich, in Echtzeit und auf der Grundlage allgemein anerkannter Standards. Ein sogenanntes Finanzdatenaustauschsystem (Financial Sharing Data Scheme) soll den sicheren und standardisierten Austausch der Daten regeln. Außerdem sind Finanzinstitute verpflichtet, ihren Kunden ein Berechtigungs-Dashboard zur Verfügung zu stellen, worüber sie die Daten-Zugriffsrechte verwalten und kontrollieren können.
Anhaltende Kritik an geplanter FIDA-Verordnung
Die Pläne stoßen in der Finanzbranche auf Kritik: FIDA sei zu teuer und zu komplex. In Reaktion darauf legte die EU-Kommission im Frühjahr 2025 vor Beginn der Trilog-Verhandlungen ein sogenanntes Non-Paper mit Vorschlägen zur Vereinfachung des Entwurfs vor. Non-Paper sind keine verbindlichen Dokumente, können den Gesetzgebungsprozess jedoch maßgeblich beeinflussen.
Streitpunkt: Zugang für US-Gatekeeper
Die in dem Papier aufgeführten Vorschläge betreffen u.a. Datenumfang, Anwendungsbereich und die Rolle der sogenannten Gatekeeper. So sollen z.B. große US-Technologiekonzerne wie Alphabet, Meta oder Amazon nur eingeschränkt als Datennutzer auftreten können. Der GDV zeigt sich weiterhin skeptisch: FIDA überzeuge in der aktuellen Ausgestaltung nicht, sagt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen im Mai 2026. Auch der Zugang für Gatekeeper sei nicht überzeugend gelöst. Es wird befürchtet, dass die US-Konzerne auf europäische Finanzdaten zugreifen können, ohne ihre eigenen Daten teilen zu müssen. Umstritten ist auch, welche Daten unter FIDA fallen sollen. Außerdem wird darüber nachgedacht, die bAV von der Regelung auszunehmen.
Schrittweise Einführung
Nach derzeitigem Stand ist vorgesehen, FIDA über vier Jahre Schritt für Schritt einzuführen, beginnend mit der Kfz-Versicherung. Dann sollen Bank- und Kapitalmarktprodukte folgen. Anschließend sind weitere Versicherungen an der Reihe, die auch Verträge der betrieblichen und privaten Altersvorsorge umfassen.
FIDA soll Innovationen im Finanzsektor erleichtern
Mit der FIDA-Verordnung sollen Verbraucher mehr Kontrolle über ihre Finanzdaten bekommen, Produkte leichter vergleichen und Anbieter einfacher wechseln können. Zugleich sollen Drittanbieter innovative und kundenzentrierte Finanzprodukte und -services leichter anbieten können. Wenngleich die Umsetzung von FIDA mit erheblichen technischen Anpassungen einhergeht, bietet die geplante Regelung Versicherern auch Chancen, denn sie sind nicht nur Dateninhaber, sondern auch Datennutzer, sprich Drittanbieter.
Als Datennutzer können Versicherer auf Kundendaten anderer Finanzanbieter zugreifen und auf Grundlage einer umfassenden Datenbasis und einer fundierten Analyse maßgeschneiderte Produkte für ihre Kunden entwickeln oder Cross-Selling-Potentiale besser ausschöpfen. FIDA ist ein weitreichendes regulatorisches Projekt. Es bietet aber auch die Möglichkeit, Geschäfts- und Vertriebsstrategien datengetrieben weiterzuentwickeln – und damit die Kundenbindung und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
Wie geht’s weiter mit FIDA?
Im Frühjahr 2025 wurden die Trilog-Verhandlungen aufgenommen. Die letzte Gesprächsrunde fand im Juni 2025 statt, seither kommen die Verhandlungen nicht voran. Bis jetzt gibt es noch keine Termine für weitere Trilog-Runden. Dennoch wird damit gerechnet, dass FIDA kommt. So hat die zuständige EU-Kommissarin Maria Luis Albuquerque im Februar 2026 bekräftigt, dass sie an der Verordnung festhält. Ob und wann FIDA verabschiedet wird und ab wann die Verordnung angewendet werden muss, ist noch unklar. Wir behalten das Thema FIDA für Sie im Blick.
In unserem Blog werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen auf dem Laufenden halten.